Motorrad
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ und einer bbH (bauartbestimmten Hochgeschwindigkeit) von mehr
als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW.
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A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³
und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis von Leistung
zur Leermasse darf max. 0,1 kW/kg betragen.
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
die eine Leistung bis max. 15 kW haben.
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A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis von Leistung zur Leermasse darf max. 0,2 kW/kg betragen.